Nach einer Trennung bleiben Kinder häufig mit beiden Elternteilen verbunden. Erwachsene können diese Beziehungen unterstützen oder durch Konflikte zusätzlich belasten. In diesem Zusammenhang werden oft die Begriffe Bindungstoleranz und Wohlverhaltenspflicht verwendet. Sie sind verwandt, aber nicht identisch.
Was bedeutet Bindungstoleranz?
Bindungstoleranz beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, eine für das Kind wichtige Beziehung zum anderen Elternteil grundsätzlich zu respektieren und nicht aus dem Paarkonflikt heraus abzuwerten. Dazu gehört beispielsweise, dem Kind positive Gefühle für den anderen Elternteil zu erlauben und es nicht in Loyalitätsentscheidungen zu drängen.
Der Begriff darf aber nicht so verstanden werden, dass ein Elternteil konkrete Schutzbedenken verschweigen oder jeden Kontakt ungeprüft unterstützen müsse. Kindeswohl und Schutzfragen bleiben vorrangig.
Was regelt § 1684 BGB?
§ 1684 BGB bestimmt, dass das Kind grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat und jeder Elternteil zum Umgang berechtigt und verpflichtet ist. Absatz 2 verpflichtet die Eltern außerdem, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder dessen Erziehung erschwert. Diese Regelung wird häufig als Wohlverhaltenspflicht bezeichnet.
Was kann die Beziehung des Kindes beeinträchtigen?
- den anderen Elternteil vor dem Kind fortlaufend abwerten,
- das Kind als Nachrichtenübermittler oder Konfliktzeugen benutzen,
- vereinbarte Kontakte ohne nachvollziehbaren Grund wiederholt erschweren,
- das Kind unter Druck setzen, sich für eine Seite zu entscheiden,
- Erwachsenenkonflikte und Verfahrensdetails ungefiltert auf das Kind übertragen.
Ob ein konkretes Verhalten rechtlich erheblich ist, hängt vom Einzelfall ab. Nicht jede Meinungsverschiedenheit, Terminänderung oder kritische Äußerung stellt automatisch eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht dar.
Schutz und Beziehungserhalt gehören zusammen
Bindungstoleranz bedeutet nicht Kontakt um jeden Preis. Wenn konkrete Hinweise auf Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder andere Gefährdungen bestehen, müssen diese geprüft werden. Umgekehrt sollte ein Elternkonflikt nicht dazu führen, dass eine tragfähige Beziehung ohne ausreichende Prüfung verloren geht.
Weiterlesen: Loyalitätskonflikt und Bindung, Angst, Schutz und Gefährdung und Rechtliche Orientierung.
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