Hilfe finden bei Trennung Kontaktabbruch und Gefährdung

Welche Hilfe passend ist, hängt davon ab, was gerade geschieht. Akute Gefahr braucht einen anderen Weg als ein festgefahrener Elternkonflikt, eine Kontaktverweigerung oder der Wunsch eines Kindes nach einem vertraulichen Gespräch. Dieser Wegweiser hilft bei der ersten Orientierung. Er ersetzt keine fachliche Einschätzung.

Bei akuter Gefahr

Wenn ein Kind oder eine andere Person unmittelbar gefährdet ist, wenden Sie sich an Polizei oder Rettungsdienst. Das örtliche Jugendamt und seine Bereitschaftsdienste sind für Kinderschutz zuständig. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt berät das bundesweite Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch anonym und kostenfrei und vermittelt regionale Angebote. Verlassen Sie sich bei Dringlichkeit nicht auf E-Mail oder ein allgemeines Kontaktformular.

Für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche können sich nach § 8 SGB VIII selbst an das Jugendamt wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie Anspruch auf Beratung, ohne dass die Personensorgeberechtigten davon erfahren, wenn sonst der Beratungszweck vereitelt würde. Die Nummer gegen Kummer bietet telefonische und digitale Beratung. Auch die bke-Jugendberatung ermöglicht vertrauliche Onlineberatung.

Du musst nicht entscheiden, welcher Erwachsene recht hat. Du darfst sagen, was du erlebt hast, was dir Angst macht und was du brauchst. Wenn du dich in einem Gespräch nicht verstanden fühlst, darfst du um eine andere Ansprechperson oder Unterstützung bitten. Bei unmittelbarer Gefahr ruf 110 oder 112 oder wende dich an eine erwachsene Vertrauensperson, die handeln kann.

Für Eltern und Bezugspersonen

Erziehungs- und Familienberatungsstellen unterstützen bei Trennung, Kommunikation, Erziehungsfragen und Belastungen des Kindes. Das Jugendamt berät zu Elternverantwortung, Umgang und möglichen Hilfen. Die bke-Elternberatung und das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer bieten niedrigschwellige Beratung. Bei Gewalt oder Missbrauch sind spezialisierte Fachberatungsstellen wichtig.

Bei laufenden Verfahren oder Schutzauflagen

Nutzen Sie qualifizierte, möglichst im Familienrecht erfahrene Rechtsberatung. Bringen Sie eine kurze Chronologie, aktuelle Beschlüsse, relevante Schreiben und konkrete Fragen mit. Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe können je nach Voraussetzungen den Zugang erleichtern. Halten Sie bestehende Regelungen ein, bis sie rechtmäßig geändert wurden.

Therapeutische und medizinische Hilfe

Bei anhaltender Angst, Schlafproblemen, Rückzug, Selbstverletzung, Suizidgedanken oder deutlichen Veränderungen im Alltag ist eine ärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Abklärung wichtig. In akuten psychischen Krisen nutzen Sie den Rettungsdienst, eine kinder- und jugendpsychiatrische Notfallstelle oder den regionalen Krisendienst. Therapie sollte einen klaren Auftrag haben und darf Schutzprüfung oder gerichtliche Begutachtung nicht ersetzen.

So prüfen Sie ein Angebot

  • Welche Qualifikation und Zuständigkeit hat die Stelle?
  • Wie geht sie mit Gewalt und Gefährdungshinweisen um?
  • Wie wird das Kind beteiligt und vor Entscheidungsdruck geschützt?
  • Welche Informationen bleiben vertraulich und welche müssen weitergegeben werden?
  • Ist die Beratung kostenfrei, kostenpflichtig oder an Voraussetzungen gebunden?
  • Wie werden Ziele, nächste Schritte und Zuständigkeiten festgehalten?